5) Rechte und Pflichten der Mitglieder
a) Die Mitglieder sind berechtigt, Anträge, Anliegen, Resolutionen, Forderungen an die Bundes-ARGE zu richten und an den Veranstaltungen der Bundes-ARGE teilzunehmen.
b) Den Vertretern der Landes-Arge steht das aktive und passive Wahlrecht zu, den Landesgeschäftsführern der ARGE`n hingegen nur das aktive Wahlrecht.
c) Die Mitglieder der Bundes-ARGE sind verpflichtet, die Zielsetzungen der Bundes-ARGE zu fördern. Sie haben die Organisationsrichtlinien und die Beschlüsse zu beachten und als Funktionäre die Aufgaben nach bestem Wissen und Können durchzuführen.